Freiwillige Feuerwehr Ritterhude


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Atemschutz

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Atemschutz

Der Begriff Atemschutz beschreibt Persönliche Schutzausrüstung, die den Träger vor Atem- und Umweltgiften schützen soll. Die dazu verwendete Ausrüstung wird als Atemschutzgerät bezeichnet. Grundsätzlich sollen Atemschutzgeräte den Träger vor allen Umwelteinflüssen schützen, die über Mund oder Nase aufgenommen werden könnten. Ist der Schadstoff bekannt und der Sauerstoffgehalt >17 vol%, so kann mit filtrierendem Atemschutz gearbeitet werden. In allen anderen Fällen, muss auf isolierenden, umgebungsluftunabhängigem Atemschutz zurückgegriffen werden.

Einsatzbereiche der Atemschutzgeräte: alle hier aufgeführten Punkte sind nur Beispiele für Einsatzmöglichkeiten

  • Wohnungs- und Zimmerbrände
  • Fahrzeugbrände
  • Gefahrgutunfälle
  • Austritt von Gasen


Bei Brandbekämpfung ist der Atemschutz ein wesentlicher Bestandteil des Eigenschutzes geworden. Dementsprechend gut muss die Schulung der Atemschutzgeräteträger sein und eine zuverlässige Wartung der Geräte erfolgen. Dadurch ist dieses Sachgebiet finanziell ein sehr aufwendiges für diese Hilfsorganisationen geworden. Denn nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Folgekosten müssen berücksichtigt werden. Einerseits sind die Geräte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern, andererseits ist auch die medizinische Tauglichkeit der Träger in bestimmten Abständen zu überprüfen. So muss jeder Atemschutzgeräteträger mindestens ein mal im Jahr durch die Atemschutzübunganlage des Landkreis Osterholz, einmal im Jahr an einem Theoretischem Dienst über das Thema Atemschutz teil nehmen und mindestens 3 Übungsdienste oder Einsätze unter Atemschutz absolviert haben, kann der Atmeschutzgeräteträger eines dieser Vorgaben nicht erfüllen darf er nicht mehr eingesetzt werden, bis er das versäumte nachgeholt hat.


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